INFO: Praxisurlaub Mo 29.07 bis Fr 09.08.2024 : Keine Bearbeitung von Rezeptwünschen !! _________________________________________________
Gesetzlich Versicherte:
1. Zwingende Voraussetzung für die Bearbeitung von bestellten E-Rezepten ist die im Quartal bereits eingelesene Krankenversichertenkarte.
2. E-Rezept Bestellungen sind wie bisher nur für hausärztlich bekannte Dauermedikamente möglich (Wiederholungsrezepte).
3. Bestellte E-Rezepte werden tgl. Mo bis Fr zwischen 12 und 13 Uhr ausschließlich online an Ihre Wunschapotheke übermittelt und können dort innerhalb von 28 Tagen mit Ihrer Krankenversichertenkarte eingelöst werden. Ein Papierausdruck entfällt. Eine schriftliche "Vorabinformation" an die Apotheke erfolgt nicht!
Privatversicherte:
Privatversicherte können auf diesem Wege wie bisher die papierbedruckten Wiederholungsrezepte bestellen und in der Praxis abholen oder zu der gewünschten Apotheke weiterleiten lassen. Die Bestellungen werden tgl. Mo-Fr zwischen 12 und 13 Uhr von uns bearbeitet und ggf. am Nachmittag von der Wunschapotheke abgeholt. (Eine zukünftige Umstellung auf E-Rezepte soll wohl noch erfolgen)
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